In diesem Ratgeber
Entscheidend ist der aktuelle Zulassungsstatus
Der Kauf eines Gebrauchtwagens allein sagt noch nicht, welchen Antrag Sie benötigen. Prüfen Sie zuerst, ob das Fahrzeug aktuell zugelassen oder bereits außer Betrieb gesetzt ist.
Noch zugelassen
Bei einem Halterwechsel kommt eine Ummeldung beziehungsweise Umschreibung infrage.
Ummeldung vorbereiten →Bereits abgemeldet
Das Fahrzeug soll wieder am Verkehr teilnehmen: Dafür ist eine Wiederzulassung erforderlich, auch auf einen neuen Halter.
Wiederzulassung vorbereiten →Was bedeutet Halterwechsel?
Das Fahrzeug wird auf eine andere Person oder Firma zugelassen. Bei einem noch zugelassenen Fahrzeug regelt § 15 FZV die Mitteilung der neuen Halterdaten und die Umschreibung. Ein Umzug bei unverändertem Halter ist davon zu unterscheiden.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Für eine Wiederzulassung nennt § 16 FZV grundsätzlich die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Bei demselben Halter und beibehaltenem Kennzeichen bestehen Ausnahmen für Teil II. Auch die erforderliche Hauptuntersuchung muss berücksichtigt werden.
Welche Angaben der digitale Antrag für Ihren Fall benötigt, hängt unter anderem von Halterwechsel und Kennzeichenwahl ab. Legen Sie Codes nicht vorsorglich an allen Dokumenten oder Schildern frei.
Unser Antrag hilft bei der Einordnung
Starten Sie mit dem tatsächlichen Status des Fahrzeugs. Bei Unklarheiten klären Sie den Vorgang mit unserem Team. Weitere Informationen finden Sie auf den Leistungsseiten zur Ummeldung und Wiederzulassung.
Bereit für den nächsten Schritt?
Unser Antrag führt Sie durch die Angaben zu Ihrem Fahrzeug.
Passenden Vorgang auswählen →Offizielle Quellen
Quellen und Inhalt geprüft am 15. Oktober 2026. Die verlinkten Behördeninformationen beschreiben das jeweilige amtliche Verfahren. Unser Angebot ist ein privater Service.