In diesem Ratgeber
Das Wichtigste zuerst
Für die reguläre Online-Abmeldung benötigen Sie einen Fahrzeugschein und Kennzeichen mit den erforderlichen Sicherheitscodes. Bei einem Pkw sind gewöhnlich die Stempelplaketten beider Schilder relevant. Neue Schilder müssen Sie für eine Abmeldung nicht bestellen.
Ihre Checkliste
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)Das Dokument muss den verdeckten Sicherheitscode enthalten.
- Bisherige KennzeichenschilderPrüfen Sie, ob die Stempelplaketten Sicherheitscodes haben.
- Aktuelles KennzeichenÜbernehmen Sie die Zeichen sorgfältig in den Antrag.
- Für unseren Service: erreichbare E-Mail-AdresseFür Rückfragen und Informationen zu Ihrem Auftrag.
Die Voraussetzungen zur Online-Abmeldung beschreibt beispielsweise das Serviceportal Berlin. Dessen örtliche Vorgaben gelten für das Berliner Behördenportal.
Codes erst für den konkreten Vorgang freilegen
Das Freilegen der Sicherheitscodes entwertet die Stempelplaketten. Fahren Sie danach nicht einfach wie gewohnt weiter. Halten Sie die Dokumente bereit und folgen Sie den Hinweisen im Antrag. Bewahren Sie den Fahrzeugschein auch nach der Abmeldung auf. Hinweise des Bundesverkehrsministeriums.
Wo Sie den Code finden, erklärt unser Ratgeber zum Fahrzeugschein.
Was, wenn Unterlagen oder Codes fehlen?
Bei verlorenen Schildern, fehlenden Fahrzeugpapieren oder unlesbaren Codes kann ein anderes Verfahren nötig sein. Klären Sie den Fall mit unserem Team, bevor Sie weitere Codes freilegen.
Behördenportal oder persönliche Unterstützung?
Sie können die Abmeldung direkt über das zuständige Behördenportal beantragen oder einen privaten Dienst beauftragen. Unser betreuter Service kostet 34,90 € inklusive MwSt. und Behördengebühren. Die reine Behördengebühr beim direkten Antrag ist davon zu unterscheiden. Leistung und Ablauf ansehen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Unser Antrag führt Sie durch die Angaben zu Ihrem Fahrzeug.
Abmeldung vorbereiten →Offizielle Quellen
- Service Berlin: Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen
- Bundesverkehrsministerium: Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Quellen und Inhalt geprüft am 15. Oktober 2026. Die verlinkten Behördeninformationen beschreiben das jeweilige amtliche Verfahren. Unser Angebot ist ein privater Service.